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Annahme, Immatrikulation, Einschreibung
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[Скрыть]1 Was bedeutet die Annahme als Doktorandin oder Doktorand?
Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Sie sichert Sie als Doktorandin oder Doktorand in mehrfacher Hinsicht rechtlich ab:
Links zu den Promotionsordnungen der verschiedenen Fakultäten der Universität Tübingen, sowie zu den Formularen für die Betreuungsvereinbarung und den Antrag zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand finden Sie hier. | TIPP Beantragen Sie die Annahme als Doktorandin oder Doktorand frühzeitig an Ihrer zuständigen Fakultät. Immatrikulationspflicht: Seit 30.03.2018 für neu angenommene Promovierende Seit 30.03.2018 müssen Sie sich nach der Annahme als Doktorand/in durch die Fakultät im Studierendensekretariat der Universität Tübingen immatrikulieren, siehe § 38 Absatz 5, Satz 1, erster Halbsatz des Landeshochschulgesetzes [LHG]. Auf den Webseiten des Studierendensekretariats finden Sie auch ausführliche Informationen zur Einschreibung als Promotionsstudierende/r. Vorteile bei einer Immatrikulation sind zum Beispiel eine studentische E-Mail-Adresse oder die Möglichkeit, verschiedene universitäre Einrichtungen und Services wie die Universitätsbibliothek zu nutzen. Ausnahmen
Für Promotionsangelegenheiten finden Sie Kontakte in den Fakultäten sowie in der Zentralen Verwaltung. |
2 Was bedeutet Immatrikulation oder Einschreibung als Doktorandin oder Doktorand?
Sobald Sie von der zuständigen Fakultät als Doktorandin oder Doktorand angenommen wurden, müssen Sie sich seit 30.03.2018 durch das Studierendensekretariat als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent einschreiben. Die Bescheinigung zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand muss bei der Immatrikulation vorgelegt werden.
Durch die Immatrikulation haben Sie weiterhin Studierendenstatus, d.h. Sie erhalten Vergünstigungen durch Ihren Studierendenausweis und haben Anspruch auf das Semesterticket. Bei der Einschreibung fallen Gebühren an.
Weitere Informationen und die Einschreibeformulare finden Sie auf der Seite des Studentensekretariats.
Wenn Sie bereits durch Ihr Studium an der Universität Tübingen eingeschrieben sind, müssen Sie sich für die Promotion nicht neu einschreiben, sondern können sich lediglich umschreiben. Sie behalten dann Ihren alten Studierendenausweis. Weitere Informationen zur Umschreibung und den Umschreibeantrag finden Sie hier.
Durch die Immatrikulation haben Sie weiterhin Studierendenstatus, d.h. Sie erhalten Vergünstigungen durch Ihren Studierendenausweis und haben Anspruch auf das Semesterticket. Bei der Einschreibung fallen Gebühren an.
Weitere Informationen und die Einschreibeformulare finden Sie auf der Seite des Studentensekretariats.
Wenn Sie bereits durch Ihr Studium an der Universität Tübingen eingeschrieben sind, müssen Sie sich für die Promotion nicht neu einschreiben, sondern können sich lediglich umschreiben. Sie behalten dann Ihren alten Studierendenausweis. Weitere Informationen zur Umschreibung und den Umschreibeantrag finden Sie hier.
Последняя правка: 04. Окт 2018, 16:57, [v.becker]